Satzung / Aufnahmekriterien

Art. 1

Die Würde des Fleisches ist unantastbar.

Art. 2

Mindestens einmal pro Quartal findet ein Anlass statt (Grillen, Restaurant mit Rahmenprogramm).

Art. 3

Bei Grillevents ist der vorherige Organisator des Events der Grillmeister.

Art. 4

Verbotene Personen:

  • Vegetarier
  • Veganer (bei Todesstrafe Verboten)
  • Frauen (wenn trotzdem Frauen dabei sind gilt §15)

Art. 5

1. Verbotene Bestandteile der Nahrungskette die auf einem Grill nichts zu suchen haben:

  • Fisch
  • Geflügel
  • Tofu
  • Quorn
  • Gemüse
  • E-Grill

2. Ausnahmen:

  • Straussenfleisch (weil Rot)

3. Beilagen die in einem Restaurant bestellt werden können sind:

  • Pommes
  • Country Cuts/Fries

4. Beilagen die in einem Restaurant nicht bestellt werden dürfen sind:

  • Reis
  • Extra Gemüse

5. Ausnahme:

  • Gemüse welches beim bestellten dabei ist darf verzehrt werden.

Art. 6

Mindestalter: 18 Jahre

Art. 7

Gründungsmitglieder:

  • Ule
  • Roger
  • Marcel
  • José
  • Louis
  • Civi
  • Stephan

Art. 8

Die Satzung kann nur durch 2/3 Mehrheit geändert werden.

Art. 9

Bei einem Grillevent muss der Organisator einen geeigneten Grillplatz besorgen.

Art. 10

Fresse halten!

Art. 11

Bei Fehlen ist spätestens bis zum nächsten Event eine Entschuldigung der Mutter oder der Regierung einzureichen.

Art. 12

Wenn es ein FDN schafft Pepe unter den Tisch zu saufen, hat er 10 Minuten Zeit die Satzung zu ändern. Die Änderung verfällt, wenn sie nicht leserlich geschrieben ist oder der FDN 10 Minuten nachdem Pepe unter dem Tisch liegt kotzt.

Art. 13

Wenn etwas kaputt geht: „Uhu ist schuld!“.

Art. 14

Wenn ein FDN ohne wirklichen Grund fehlt, muss er beim nächsten Anlass fahren sowie muss er für den Bierkonsum am Event aufkommen.

Art. 15

Frauen sind vor 21 Uhr nur in Schlüpfer und Strapsen erlaubt.

Art. 16

Bei extremen Verfehlungen gegen die Satzung (z.B.: Verzehr von Fisch und/oder bestellen von zusätzlichen Gemüsebeilagen) entscheidet das FDN-TV-Gericht (Vorsitzender Louis).

Art. 17

Gastteilnehmer müssen die ersten zwei Runden Bier bezahlen.

Art. 18

Persönliche Ausrüstung:

  • Das Mitbringen des persönlichen, gravierten Messers kann durch den Organisator verlangt werden. Dies muss aber zwingend in der Einladung zum Event erwähnt werden. Eine Zuwiderhandlung wird von FDN-TV-Gericht hart bestraft.
  • Das Vereins-Shirt muss mit Ehre und Würde getragen und verteidigt werden.
  • Das Tragen des Verein Shirts ist absolut freiwillig. Jeder soll tragen können was er möchte. Dies sollte aber immer gepflegt und dem Anlass angemessen sein. Ein Verstoss wird durch das FDN-TV-Gericht geahndet.

 Art. 19

Messerverwalter

  • Die Club-Messer werden zentral durch den Messerverwalter gepflegt und betreut.
  • Der Messerverwalter bringt die Messer an die Anlässe, verteilt diese und sammelt sie wieder ein.
  • Die Messer müssen immer von Hand gewaschen werden. Der Einsatz der Spülmaschine ist bei Tode Verboten! Bei einer Zuwiderhandlung muss sich der Messerverwalter vor dem FDN-TV-Gericht verantworten.
  • Dieses Würdevolle Amt muss bei jeder GV erneut bestätigt werden.
  • Die ehrenvolle Aufgabe des Messerverwalters wird Uhu zugesprochen. Somit ist er auch der erste in einer hoffentlich langen Reihe von Messerverwaltern.

Art. 20

Berichterstatter

  • Für jeden Event soll ein Bericht erstellt werden. Damit nicht immer das gleiche Mitglied den Bericht verfassen muss (man sollte ja auch mal einen Event geniessen können) wird vor jedem Event ein Berichterstatter bestimmt.
  • Der Bericht sollte spätestens 2 Wochen nach dem Event vorliegen (die Erinnerung ist ja bekanntlich nicht allzu gut nach gewissen Events).
  • Der Eventbericht kann entweder direkt auf die Homepage geladen werden oder er muss an den Homepage Verantwortlichen geschickt werden.

 

Gültig ab Vereinsgründung 30.06.2012

 

Aufnahmekriterien

 

Art. 1

Neu Mitglieder müssen, bevor sie in den erlauchten Kreis der „Freunde der Nahrungskette“ aufgenommen werden können, von einem bestehenden Mitglied porträtiert und vorgestellt werden. Oberstes Anliegen der GV und des Vereins  ist, dass ein neues Mitglied in die Gemeinschaft „passt„.  Die GV wird weiterhin über die Aufnahme entscheiden (wie in Art. 2 beschreiben)

Art. 2

Die Gründungsmitglieder entscheiden einstimmig nachdem Anlass über die Aufnahme des potentiellen neuen Mitgliedes. Wir möchten auf keinen Fall bestehende Freundschaften auf Grund einer Ablehnung belasten. Deshalb ist es äusserst wichtig, dass der Bürge (Bestehendes Mitglied) sich absolut sicher ist, dass der Kandidat 100% in die Gemeinschaft passt.

Art. 3

Bei Aufnahme:

  • Ist der Jahresmitgliederbeitrag sofort fällig.
  • Muss das neue Mitglied beim seinem ersten offiziellen Event sich als Fahrer zu Verfügung stellen.